Rechtsgrundlagen

BBG

Das Bundesgesetz über die Berufsbildung enthält die gesetzlichen Grundlagen für die Berufsbildung.

In Artikel 1 ist die Zusammenarbeit geregelt:
Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und andere Anbieter der Berufsbildung).

Die Bezeichnung lautet:
SR 412.10 Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002 (Stand am 1. August 2021).

Das Berufsbildungsgesetz BBG:
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MiVo HF

Die Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen (MiVo-HF) vom 11. September 2017 (Stand am 1. Januar 2020) regelt die Voraussetzungen, unter denen Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an höheren Fachschulen eidgenössisch anerkannt werden.

Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen:
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BBV

Die Berufsbildungsverordnung (BBV) vom 19. November 2003 (Stand am 8. Februar 2021) enthält die Ausführungsbestimmungen zum Berufsbildungsgesetz (BBG).

Verordnung über die Berufsbildung:
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Finanzierungsvereinbarungen

Die HFSV regelt namentlich die Höhe der Beiträge, welche ein Kanton für den ausserkantonalen Schulbesuch seiner Studierenden leistet.

Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV):
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